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FEUERBESCHAU GEMÄß K-GFPO

Was ist die Feuerbeschau?

Eine in regelmäßigen Abständen durchgeführte Überprüfung auf Brandsicherheit, Gefahrenstellen und Brandrisiken sowie auf geeignete Rettungs- und Brandbekämpfungsmöglichkeiten.
 

Sinn der Feuerbeschau?

Ein nach Fertigstellung sicheres Bauwerk wird im Laufe der Zeit durch das Nutzen und Bewohnen verändert. Durch sogenannte Betriebsblindheit und Gewohnheiten können dadurch ungewollt Sicherheitsrisiken entstehen. Um dies aufzuzeigen und zu beseitigen, wird die Feuerbeschau in regelmäßigen Abständen durchgeführt und hilft so den Nutzern der Objekte durch das Feststellen eventueller Risiken und durch fachkundige Beratung wieder ein sicheres Objekt zu erhalten.
 

Wer ist berechtigt die Feuerbeschau im hohen brandschutztechnischen Risiko durchzuführen?
  • einschlägige Ingenieurbüros

  • einschlägige Ziviltechniker

  • gerichtlich beeidete Brandschutzsachverständige

  • Sachverständige gemäß § 19 Abs. 1 lit. Kärntner Feuerwehrgesetz

In welchen Abständen ist die Feuerbeschau im hohen brandschutztechnischen Risiko durchzuführen?

Gemäß der Kärntner Gefahrenpolizei- und Feuerpolizeiordnung (K-GFPO)  § 26, ist die  Feuerbeschau alle 5 Jahre durchzuführen.

Techniker bei der Arbeit

Welche Objekte fallen in die Kategorie hohes brandschutztechnisches Risiko?

  1. Betriebsanlagen, die einer in Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie 2012/18/EU oder der Industrieemissionen-Richtlinie 2010/75/EU erlassenen bundes- oder landesrechtlichen Bestimmung unterliegen, insbesondere § 77a und § 84a der Gewerbeordnung 1994, sowie IPPC-Behandlungsanlagen und Anlagen nach § 59a des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 und Anlagen nach dem Kärntner IPPC-Anlagengesetz oder dem Kärntner Seveso-Betriebegesetz;
     

  2. Betriebsbauten und Betriebsanlagen mit umfangreichen, wartungsbedürftigen Brandschutzeinrichtungen, wie Brandmeldeanlagen, Sprinkleranlagen, Gaslöschanlagen und Rauchwärmeabzugsanlagen;
     

  3. Geschäftsbauten mit mehr als 2000 m² Betriebsfläche;
     

  4. Bauten für größere Menschenansammlungen, das sind mehr als 120 Personen in einem Raum oder mehr als 240 Personen in zusammenhängenden Räumen;
     

  5. Gebäude mit Aufenthaltsräumen mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 Metern (Hochhäuser);
     

  6. Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheime;
     

  7. Garagen mit einer Nutzfläche von über 1000m²;
     

  8. sonstige Objekte mit erhöhter Brandgefahr, wie historisch wertvolle Gebäude und Museen;
     

  9. volkswirtschaftlich bedeutsame Gebäude, wie Fernheizwerke über 350 kW;
     

  10. Biogasanlagen;
     

  11. Gebäude, in welchen im Brandfall mit Sicherheit erschwerte Evakuierungs- und Rettungsbedingungen zu erwarten sind.

Was wird bei der Feuerbeschau überprüft?

​Bei der Feuerbeschau ist durch Augenschein insbesondere zu ermitteln,

  • ob die Vorschriften der Kärntner Gefahrenpolizei- und Feuerpolizeiordnung in Verbindung mit der hierzu erlassenen Durchführungsverordnung sowie allfällige Bescheide eingehalten werden oder sonst Missstände in feuerpolizeilicher Hinsicht vorliegen;

  • ob brandgefährliche Bauschäden bestehen und

  • ob sonstige Umstände bestehen, die für die Brandsicherheit oder die Brandbekämpfung von Bedeu-tung sind.

Wer ist für die Beauftragung der Feuerbeschau im hohen brandschutztechnischen Risiko verantwortlich?

Die Eigentümer (die Hausverwaltung oder die Nutzungsberechtigten) baulicher Anlagen mit hohem brandschutztechnischen Risiko sind verpflichtet, die Feuerbeschau alle 5 Jahre oder nach Anordnung durch den Bürgermeister von einem geeigneten Organ durchführen zu lassen.

Ingenieurbüro Dörflinger - Feuerbeschau Kärnten 

gemäß Kärntner Gefahrenpolizei- und Feuerpolizeiordnung (K-GFPO)

Sie sind Eigentümer, Hausverwalter oder Nutzungsberechtigter?
Sie benötigen für Ihr Gebäude eine Feuerbeschau gemäß K-GFPO?
Dann kontaktieren Sie uns! Denn mit uns sind Sie am sicheren Weg.

 

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